Willkommen beim Niedersächsischen Chorverband

Der Landesmusikrat schlägt Alarm!

logo lmr nds(24.09.2023) Der Niedersächsische Landesmusikrat hat in einer Pressemitteilung vor einer Schwächung der niedersächsischen Amateurmusik durch Kürzungen bei den Fördermitteln des Landes gewarnt. Die Gelder für die Aus- und Weiterbildung seien für 2022 und 2023 um jeweils 100.000 Euro auf 234.000 Euro pro Jahr erhöht worden, teilte das Gremium am vergangenen Mittwoch mit. Für 2024 sollten die 100.000 Euro wieder wegfallen. Der Landesmusikrat Niedersachsen sieht dadurch die Qualität der Arbeit in der Amateurmusik in Gefahr.

Die Reduzierung des Fördertopfes müsse mit allen Mitteln verhindert werden, forderte Michael Gudenkauf, Vizepräsident des Landesmusikrats. Niedersachsen sei auf seine Amateurmusikerinnen und -musiker angewiesen, sie leisteten einen „unverzichtbaren ehrenamtlichen Beitrag zu unserem Musikland”.

Lesen Sie die linkvollständige Pressemitteilung.

Neben vielen regionalen Zeitungen haben inzwischen auch die Online-Portale der FAZ, der SZ, der WELT, der ZEIT und von n-tv berichtet.

Knabenchor Hannover auf neuem Album von JEREMIAS dabei

jeremias(22.09.2023) Heute erschien das neue Album der 2018 gegründeten aus Hannover stammenden Indie-Pop-Band JEREMIAS. Im Song „97“ ist der Knabenchor Hannover zu hören.

JEREMIAS-Sänger Jeremias Heimbach wollte den Knabenchor Hannover, in dem er als Kind und Jugendlicher sang, für dieses Lied unbedingt dabeihaben: „Ich habe wunderschöne Jahre im Knabenchor Hannover erlebt. Und natürlich hat er mir viel für meine musikalische Entwicklung gegeben“.

Das Album „Von Wind und Anonymität“ ist in voller Länge ab sofort auf allen digitalen Plattformen zu hören und auch im stationären Fachhandel erhältlich.

Amateurmusikfond eingerichtet

BMCO Logo(24.08.2023) Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Mio. Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen.

Der Amateurmusikfond soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten.

Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, ist der Amateurmusikfonds ein historischer Meilenstein, der die bereits bestehenden Bundeskulturfonds nun um eine wichtige Komponente erweitert. Neben der Förderung besonders bemerkenswerter Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusiker*innen neue künstlerische Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.

Ausschreibungsfrist ist der 10.10.2023.

Weitere Informationen zu den Bedingungen unter linkdiesem Link.

www.frag-amu.de

Das neue Lexikon der Amateurmusik

frag amu(28.04.2023)  Wer Fragen zu Vereinsgründungen hat, zum Steuer- oder Urheberrecht hat, der fragt Amu – das schlaue Füchslein der Amateurmusik. Amu weiß alles, was nicht zur Musik selbst gehört, aber für das Amateurmusizieren wissenswert ist.

Bei linkfrag-amu.de gibt es bereits viele verschiedene Kategorien mit Artikeln. Weitere Artikel kommen laufend hinzu. In der Suchfunktion können Sie Suchbegriffe oder Ihre Frage an Amu eingeben. Amu wird Ihnen dazu passende Artikel vorschlagen.

Hinter frag-amu.de steht der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO), der Dachverband der Amateurmusik in Deutschland. Zusätzlich werden die durch das Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK erarbeiteten Inhalte für die digitale Wissens- und Informationsvermittlung an die Basis zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Corona-Pandemie beantwortet Amu verlässlich die aktuellen Fragestellungen, so dass ein Mehrwert für alle Musik-Ensembles entsteht.

Sämtliche Artikel wurden von Fachleuten geschrieben und werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Nutzen Sie die Kommentarfunktion oder unser Kontaktformular, um Amu weitere Fragen zu stellen, Anregungen zu geben oder sich zusätzliche Artikel zu wünschen.

Die Programmierung von frag-amu.de wurde im Rahmen des Projekts „Die Verantwortlichen #Digital“ der Akademie für Ehrenamtlichkeit aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und der Robert-Bosch-Stiftung gefördert. Der Betrieb und die Redaktion der Plattform werden gefördert von der Beauftragten für Kultur und Medien im Rahmen von NEUSTART KULTUR.

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Transparenzregister

Erleichterungen für gemeinnützige Vereine

(11.06.2021)  Die seit 2017 bestehende Beitragspflicht für die Verwaltung des Transparenzregisters wird verändert. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 beschlossen, das umstrittene Transparenzregister anzupassen.

Die Anpassungen

Die rückwirkende Zahlungsaufforderung wird zwar nicht gestoppt, allerdings wurden folgende Änderungen beschlossen:

  • Für eine Übergangszeit bis 2023 soll es eine erleichterte Befreiung von der Zahlungspflicht geben.
  • Ab dem Jahr 2024 soll ein Antrag für die Gebührenbefreiung nicht mehr notwendig sein.

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO), sowie u.a. der Deutsche Olympische Sportbund, das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement und der Deutschen Kulturrat hatten sich für eine Vereinfachung der bürokratischen Regelungen im Kontext des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG) eingesetzt.

Zentrales Anliegen des Protests war, eine automatische Eintragung in das Transparenzregister und eine vereinfachte Gebührenbefreiung für die vielen gemeinnützigen Vereine im Bereich der Amateurmusik zu erwirken. Die errungene Lösung bedeutet für die ehrenamtlich und vereinsgetragene Amateurmusik eine große Entlastung.

Welche konkreten Folgen ergeben sich?

Für das Jahr 2024 ist die Umsetzung eines „Zuwendungsempfängerregisters“ geplant, welches die steuerbefreiten Vereinigungen auflisten soll. Ziel ist eine Verknüpfung von Registern und Finanzämtern. Der Freistellungsbescheid soll hier automatisch hinterlegt werden. Vereine werden dann automatisch ins Transparenzregister aufgenommen und müssen nur die sich ergebenden Änderungen kommunizieren. Außerdem trägt der Bund die Registergebühren für befreite gemeinnützige Vereine.

Für die Zeit bis zur Umsetzung eines Zuwendungsempfängerregisters konnten folgende Erleichterungen erzielt werden:

  • Es muss pro Verein noch eine einmalige Antragstellung auf Befreiung der Gebühren bis zum Jahr 2024 erfolgen, wobei es sich hier um eine vereinfachte Art der Antragsstellung handeln soll.
  • Die Vereine werden vom Bundesanzeiger Verlag angeschrieben und um Bestätigung der Gemeinnützigkeit gebeten, eine Übersendung von Nachweisen entfällt.

Durch den verbandsübergreifenden Protest an dem großen Aufwand für die Gebührenbefreiung konnte somit eine bürokratiearme Lösung geschaffen werden: Eine formlose Versicherung ersetzt den bis dato notwendigen Nachweis der Gemeinnützigkeit durch den Freistellungsbescheid.