Neuregelung digitale Mitgliederversammlung
(27.04.2023) Der Bundestag hat ein Gesetz zur Ermöglichung virtueller und hybrider Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht verabschiedet. Laut dem neuen § 32 Abs. 2 S. 2 BGB sind virtuelle und hybride Mitgliederversammlungen ab sofort möglich, ohne dass die Vereinssatzung die Voraussetzung dafür schaffen muss.