AKTUELLES

Stadt Hannover fördert die Chöre

(28.08.2024)  Wie in jedem Jahr können auch in 2024 Chöre, die in der Landeshauptstadt Hannover angesiedelt sind, über den NC einen Förderantrag stellen. Gefördert werden können z.B. Konzerte/Veranstaltungen, Chorleitungshonorare und Mietkosten, sowie Stimmbildungsmaßnahmen.

Der Förderantrag muss bis 31.10.2024 bei der Geschäftsstelle des NC eingehen.

arrowAntragsformular (interaktives PDF).

Weitere Informationen unter mailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Telefon 0511 7100832.

Anmeldung zur NC-Mitgliederversammlung 2024

(27.08.2024) Die Anmeldung zur Mitgliederversammlung 2024 kann nur online erfolgen. Hier der linkLink zum Anmeldeformular. WICHTIG: Jeder Verein hat eine Stimme, kann aber zwei Personen zur Mitgliedsversammlung schicken, die zweite Person muss aber separat angemeldet werden.

Offenes Projekt für Chorsänger*innen

(01.07.2024) Das hannoversche Chorensemble Canta Nova studiert ab sofort ein neues Programm ein und lädt chorerfahrene Sängerinnen und Sänger dazu ein, bei diesem Projekt mitzuwirken. Gesungen wird eine Auswahl von Stücken aus verschiedenen Musicals.

Weitere Informationen im Artikel arrowLust auf Musicals?

Sonntags-Singtreff

LOGO-Singtreff(13.06.2024) Wer Lust auf ein kurzweiliges, offenes Singangebot hat, bei dem jede*r mitmachen kann, ist bei Mirko Schelskes Sonntags-Singtreff genau richtig. In Hannover zum Wochenausklang. Eine Stunde. Ohne spezielle Vorerfahrung. Nur die Freude am Singen soll hier im Vordergrund stehen und ein Ohrwurm für zu Hause mitgenommen werden.

Weitere Infos und Termine unter linkwww.mirkoschelske.de/sonntags-singtreff.

Alles eine Frage der Buchhaltung

(27.04.2023)  Die Buchhaltung ist ein notwendiger und wichtiger Teil der Vereinsarbeit. Zum einen gilt für alle Vereine die Buchhaltungspflicht, zum anderen dient sie als Steuerungselement für den Vorstand, um Einnahmen und Ausgaben optimal im Blick zu behalten. frag-amu.de hat die wichtigsten Aspekte zum Thema Buchhaltung zusammengestellt.

linkZum gesamten Beitrag

Autorin ist Martina Alsdorf

Neuregelung digitale Mitgliederversammlung

(27.04.2023)  Der Bundestag hat ein Gesetz zur Ermöglichung virtueller und hybrider Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht verabschiedet. Laut dem neuen § 32 Abs. 2 S. 2 BGB sind virtuelle und hybride Mitgliederversammlungen ab sofort möglich, ohne dass die Vereinssatzung die Voraussetzung dafür schaffen muss.

Vorteile für NC-Mitglieder in zahlreichen Partner-Jugendherbergen

(30.03.2023)  Rund 100 DJH-Partner-Jugendherbergen im gesamten Bundesgebiet bieten Chören der DCV-Mitgliedsverbände mit einer zielgruppengerechten Ausstattung und Chorpauschalen attraktive Bedingungen für Chorwochenenden und Chorreisen. In ausgewählten Regionen, so u.a. auch in Niedersachsen können NC-Chöre zusätzlich saisonale Angebote nutzen, die Sonderpreise und -bedingungen enthalten wie beispielsweise Flatrates für Getränke, flexible Essenszeiten, angepasste Stornierungsbedingungen, zusätzliche Probenräume oder Einzelzimmer für Chorleiter:innen ohne Aufpreis.

Eine alphabetisch geordnete Liste von mehr als 100 geeigneten Musik-Jugendherbergen sowie alle regionalen Angebote finden sich – beständig aktualisiert – auf der Seite linkwww.jugendherberge.de/dcv.

Um die Vergünstigungen für DCV-Chöre in Anspruch nehmen zu können, müssen die Chöre selbst oder ihr jeweiliger Landes- oder Fachverband Gruppenmitglied im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) sein. Interessierte Chöre können ihre Anfragen an den persönlichen Ansprechpartner des Jugendherbergswerks, Oliver Hagemann, und sein regionales Team richten.

Infos und Kontakt unter linkwww.jugendherberge.de/dcv

arrowInfobroschüre DJH

Rechtsschutzversicherung für nebenberufliche Chorleitungen

(12.07.2022)  Ab sofort bietet der Niedersächsische Chorverband über den Deutsche Chorverband gemeinsam mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG einen zusätzlichen Rechtsschutz speziell für nebenberuflich tätige Chorleiterinnen und Chorleiter aus NC-Chören an.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Innenteil der aktuellen Chorzeit-Ausgabe (Juli/August). Beigelegt in den Chorzeit-Exemplaren der Chorleitenden ist außerdem ein Flyer zum Angebot. Eine digitale Version des Flyers finden Sie im Anhang bzw. können Sie link hier herunterladen.

Was beinhaltet die Versicherung?

In Ergänzung zum linkRechtsschutz im Rahmen der Gruppenversicherung des Vereins, über welchen die Chorleitung dieselbe Absicherung wie jedes andere Vereinsmitglied hat, schützt die Zusatzversicherung die Chorleitung bei gerichtlichen Streitigkeiten zwischen Chorleitung und Chorverein. Für jährlich 15 € (Vertrag mit einem Ensemble) bzw. 30 € (bis zu fünf Verträge mit verschiedenen Ensembles) können sich Chorleitende zusätzlich absichern. Hierbei spielt es keine Rolle, ob vertraglich eine Aufwandsentschädigung zwischen Chorleitung und Verein vereinbart wurde oder die Chorleitung ehrenamtlich agiert.

Welchen Nutzen bietet die Zusatzversicherung nebenberuflich tätigen ChorleiterInnen konkret?

Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt die Versicherung unter anderem für die Vergütung eines eigenen Rechtsanwalts, Gerichtskosten sowie Reisekosten zum Gericht, Kosten für Schlichtungsverfahren, Sachverständigenkosten oder Anwalts- und Gerichtskosten des Gegners, falls diese laut Urteil vom Versicherungsnehmer zu tragen sind, auf. Dies alles gilt (mit einer Selbstbeteiligung von maximal 250 €) bis zu einem Höchstbetrag von 300.000 € pro Rechtsschutzfall. Da die Rechtsschutzversicherung nur bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor deutschen Gerichten greift, muss der Wohnort der Chorleitung in Deutschland liegen. Die Staatsbürgerschaft spielt jedoch keine Rolle.

Um die Zusatzversicherung abzuschließen, füllen interessierte nebenberufliche Chorleiterinnen und Chorleiter von DCV-Chören bzw. Einzelmitglieder (z.B. von DCV oder CED) das entsprechende Formular aus, senden es an die linkDCV-Geschäftsstelle und treten so in den Gruppenvertrag zwischen DCV und ARAG ein. Es gilt dabei eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsbeitritt. Das heißt, dass Streitigkeiten über den Chorleitervertrag noch nicht aktuell bestehen dürfen, sondern sich frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn anbahnen dürfen. Das Beitrittsformular und weitere Dokumente finden Sie auf der linkWebsite des DCV.

Hauptberuflich tätige Chorleitende berät die ARAG gerne individuell zu privaten Rechtsschutzlösungen und deren Konditionen.

Auch bei Fragen zum Versicherungsschutz oder für eine Beratung über Zusatzversicherungen wenden Sie sich bitte an:

ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
Telefon +49 211 963-3707
duesseldorf[at]arag-sport.de
linkwww.arag.de/chor

NC fördert „Die Carusos”

die carusos(12.01.2018)  Die Initiative „Carusos! Jedem Kind seine Stimme” ist eine Qualitätsmarke des Deutschen Chorverbands für das kindgerechte Singen in Kindergärten und Kindertagesstätten. Gemeinsam mit seinen Mitstreitern möchte der Niedersächsische Chorverband daraufhin arbeiten, dass das Singen (wieder) ein selbstverständlicher Bestandteil im Alltag von Vorschuleinrichtungen wird.

Deswegen unterstützt der Niedersächsische Chorverband in jedem Jahr insgesamt 10 Kindergärten in Niedersachsen und übernimmt die Kosten für die Auszeichnung mit einem Betrag von 150 €. Interessenten melden sich unter mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .