WILLKOMMEN BEIM NC
Einladung für alle Mitglieder der NC-Chöre
Perspektivtag des Niedersächsischen Chorverbandes
(30.12.2024) Der Niedersächsische Chorverband lädt seine Mitglieder herzlich ein, gemeinsam mit dem Präsidium am 26. Januar 2025 beim Perspektivtag des Niedersächsischen Chorverbandes einen neuen Blick auf unsere Zusammenarbeit zu werfen. Wir sind darauf gespannt, Ihre Ideen zu hören und mit Ihnen die Zukunft unseres Verbandes aktiv zu gestalten.
Unser Ziel ist es, besser zu verstehen, was unsere Mitglieder wirklich brauchen und wünschen. Wir möchten gemeinsam überlegen, wie wir unsere Veranstaltungen und Angebote noch passender gestalten und das Potenzial unserer Chöre und ihrer Mitglieder zusammenführen können. Gleichzeitig möchten wir Raum schaffen, um neue Perspektiven in die Gestaltung unserer Arbeit einzubringen.
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann besuchen Sie den Perspektivtag! Bringen Sie sich in unsere vielfältige Arbeit ein und nehmen Sie Einfluss darauf, wie sich unser Verband zukünftig entwickelt. Denn die Zukunft wird sicherlich Veränderungen und damit neue Anforderungen mit sich bringen.
Podcasts
Engagement und Ehrenamt auf die Ohren
(22.12.2024) Podcasts sind ein inzwischen beliebtes Audioformat, um (Wissens-)Themen zu transportieren. Ihr Vorteil: Sie sind online jederzeit und überall i.d.R. kostenlos per Smartphone oder Tablet abrufbar (z.B. bei Spotify, Apple, Google, Deezer, Audible und vielen weiteren).
Zum Thema „Engagement und Ehrenamt“ möchten wir Ihnen zwei Podcasts empfehlen: Hallo Ehrenamt ist ein Podcast, der sich ausschließlich mit Themen rund um das Ehrenamt befasst. Es gibt beispielsweise eine Folge über das Musikfestival Glacis Open Air in Magdeburg, das von Engagierten auf die Beine gestellt wird. Aber dort kann man sich auch Inspiration aus anderen Bereichen holen, etwa in der Folge über den Besuchsdienst DUO für schöne Stunden für Menschen mit Demenz oder Sie können erfahren, wie die Freiwillige Feuerwehr sich organisiert oder das Projekt „LeseWelten“ kennenlernen, bei dem Menschen im Ehrenamt Kindern vorlesen.
Die zweite Empfehlung ist der von der Moderatorin Rabea Scholz und dem renommierten Journalisten Hajo Schumacher produzierte Podcast „In guter Verfassung“, der sich in jeder Folge mit Themen des Grundgesetzes befasst, darunter ist auch ein Beitrag mit dem Titel Partizipation: Wie sich das Volk beteiligen kann, in dem es als Schwerpunkt auch um ehrenamtliche Arbeit geht und welche zentrale Bedeutung das Ehrenamt für die Demokratie hat.
Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte (GEMA)
Konzertmeldung ab 2025 nur noch online möglich
(10.12.2024) Jeder Chor / Verein, der als Veranstalter bzw. Produzent (z.B. von CDs) fungiert, ist grundsätzlich zur Anmeldung sämtlicher Konzerte, Chorveranstaltungen und anderweitiger Nutzung von Musik unter Angabe der Musikfolgen bzw. Programme bei der GEMA verpflichtet. Dies gilt gleichermaßen für kostenpflichtige wie kostenfreie Veranstaltungen und auch bei allen geselligen Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Theaterabenden, Umzugsmusiken, Festakten bei offiziellen Gelegenheiten, Freundschaftssingen und Wohltätigkeitssingen.
Für die Chöre im Niedersächsischen Chorverband (NC) übernimmt der Verband nur noch bis Ende dieses Jahres diese Aufgabe aufgrund der von den Chören eingereichten Unterlagen.
Ab 1. Januar 2025 können Sie Ihre Veranstaltung nur noch direkt über das GEMA-Online-Portal melden!
Weitere Informationen dazu finden Sie unter SERVICE –> GEMA.
Entlastung für Vereine und Organisationen
Land Niedersachsen übernimmt GEMA-Gebühren…?
(24.11.2024) Vor einigen Tagen geisterte eine Meldung durch die niedersächsischen Medien, dass sich die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte) mit dem Land Niedersachsen hinsichtlich der Übernahme von GEMA-Gebühren geeinigt habe.
Zum Hintergrund: Öffentliche Musikdarbietungen aller Art (ob live gesungen oder als Konserve eingespielt) unterliegen grundsätzlich einer Meldepflicht (gegenüber der GEMA) und ziehen in den meisten Fällen die Berechnung von Nutzungsentgelten nach sich.
Die GEMA-Gebühren für Konzerte von Chören des NC werden bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 150 € übernommen. Bei Überschreitung des Jahreshöchstbetrages von 150 € stellt der NC den Chören den Differenzbetrag in Rechnung. Bei Chorkonzerten mit Gastchören, die nicht Mitglied im NC sind, wird jeweils eine Einzelfallprüfung vorgenommen.
Die o.g. Meldung bezieht sich nicht auf die Gebühren, die für Konzerte anfallen können, sondern für Musik von Tonträgern oder Live-Musik z.B. von Musikgruppen – Formen der Musikdarbietung, die vom Vertrag des NC/DCV mit der GEMA nicht abgedeckt sind.
Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.
Demokratieprojekt
Vielstimmig – Chöre für Demokratie
(27.08.2024) Alle haben eine Stimme, egal, woher sie kommen und wer sie sind. Im Zusammenhang mit den andauernden Demonstrationen und Veranstaltungen zur Förderung der Demokratie in den letzten Monaten ist in der hannoverschen Chorlandschaft das große Bedürfnis entstanden, auch als Singende ein Zeichen zu setzen!
Wir wollen klar machen, dass es viele Menschen gibt, die die Demokratie schützenswert finden. Wir wollen verdeutlichen, dass hier alle Menschen willkommen sind. Wir sind Viele und jede und jeder von uns hat eine Stimme. Wir als Chöre sind viele Stimmen und zusammen klingen wir am besten. Wir sind vielstimmig – in doppelter Hinsicht! Wir wollen zeigen, dass es viele Menschen gibt, die anders denken als die Populisten in unserem Land. Und das wollen wir öffentlich machen.
Initiiert hat das Projekt der rund 55 Mitglieder starke Chor clazz – Junger Konzertchor Hannover. Ausgehend von Hannover sollen in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Chorverband möglichst viele Chöre in Niedersachsen und den anderen Bundesländern erreicht werden.
Für dieses Projekt ist ein Signet entwickelt worden, das von allen singenden Menschen (insbesondere Chören) kostenlos genutzt werden kann. Ein gemeinsames Symbol macht es einfach für jeden singenden Menschen, sich zu schmücken, sich mit anderen zu verbinden und seinen Standpunkt öffentlich zu zeigen. Der Slogan lautet: Vielstimmig – Chöre für Demokratie.
Das Signet steht im SERVICE-Bereich unter Download in den gängigsten Formaten für Druck, WWW und Soziale Medien zur Verfügung, um die Verwendung auf Konzertprogrammen, Internetseiten, Facebook, Instagram & Co., für Merchandising, Roll-Ups und Ähnliches zu ermöglichen. Aus der Nutzung entstehende Kosten werden von den Chören selbst getragen.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme und Verbreitung!
Zuletzt die Bitte an Sie, uns über Ihren Beitrag zu dieser Initiative zu informieren – wir werden diesen auf allen unseren Medienkanälen teilen.
In eigener Sache
OVERSO – bitte Chorleitungen eintragen
(30.12.2023) Es fällt uns in der Geschäftsstelle bei Recherchen in OVERSO immer wieder auf, dass viele Chöre ihre Chorleitungen nicht eingetragen haben. Das ist wirklich schade, denn viele Informationen, die wir in unserem Newsletter veröffentlichen, sind auch für diese Personengruppe interessant und wichtig, wie z.B. Fort- und Weiterbildungen. Deshalb unsere Bitte an Sie: Tragen Sie doch bei der nächsten Bearbeitung Ihres OVERSO-Eintrags Name und E-Mail-Adresse Ihrer Chorleitung nach – wir wollen weder etwas verkaufen noch sonstige unmoralische Angebote machen, sondern schlicht und einfach informieren (s.o.).
Danke!
www.frag-amu.de
Das neue Lexikon der Amateurmusik
(28.04.2023) Wer Fragen zu Vereinsgründungen hat, zum Steuer- oder Urheberrecht hat, der fragt Amu – das schlaue Füchslein der Amateurmusik. Amu weiß alles, was nicht zur Musik selbst gehört, aber für das Amateurmusizieren wissenswert ist.
Bei frag-amu.de gibt es bereits viele verschiedene Kategorien mit Artikeln. Weitere Artikel kommen laufend hinzu. In der Suchfunktion können Sie Suchbegriffe oder Ihre Frage an Amu eingeben. Amu wird Ihnen dazu passende Artikel vorschlagen.
Hinter frag-amu.de steht der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO), der Dachverband der Amateurmusik in Deutschland. Zusätzlich werden die durch das Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK erarbeiteten Inhalte für die digitale Wissens- und Informationsvermittlung an die Basis zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Corona-Pandemie beantwortet Amu verlässlich die aktuellen Fragestellungen, so dass ein Mehrwert für alle Musik-Ensembles entsteht.
Sämtliche Artikel wurden von Fachleuten geschrieben und werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Nutzen Sie die Kommentarfunktion oder unser Kontaktformular, um Amu weitere Fragen zu stellen, Anregungen zu geben oder sich zusätzliche Artikel zu wünschen.
Die Programmierung von frag-amu.de wurde im Rahmen des Projekts „Die Verantwortlichen #Digital“ der Akademie für Ehrenamtlichkeit aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und der Robert-Bosch-Stiftung gefördert. Der Betrieb und die Redaktion der Plattform werden gefördert von der Beauftragten für Kultur und Medien im Rahmen von NEUSTART KULTUR.
Transparenzregister
Erleichterungen für gemeinnützige Vereine
(11.06.2021) Die seit 2017 bestehende Beitragspflicht für die Verwaltung des Transparenzregisters wird verändert. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 beschlossen, das umstrittene Transparenzregister anzupassen.
Die Anpassungen
Die rückwirkende Zahlungsaufforderung wird zwar nicht gestoppt, allerdings wurden folgende Änderungen beschlossen:
- Für eine Übergangszeit bis 2023 soll es eine erleichterte Befreiung von der Zahlungspflicht geben.
- Ab dem Jahr 2024 soll ein Antrag für die Gebührenbefreiung nicht mehr notwendig sein.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO), sowie u.a. der Deutsche Olympische Sportbund, das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement und der Deutschen Kulturrat hatten sich für eine Vereinfachung der bürokratischen Regelungen im Kontext des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG) eingesetzt.
Zentrales Anliegen des Protests war, eine automatische Eintragung in das Transparenzregister und eine vereinfachte Gebührenbefreiung für die vielen gemeinnützigen Vereine im Bereich der Amateurmusik zu erwirken. Die errungene Lösung bedeutet für die ehrenamtlich und vereinsgetragene Amateurmusik eine große Entlastung.
Welche konkreten Folgen ergeben sich?
Für das Jahr 2024 ist die Umsetzung eines „Zuwendungsempfängerregisters“ geplant, welches die steuerbefreiten Vereinigungen auflisten soll. Ziel ist eine Verknüpfung von Registern und Finanzämtern. Der Freistellungsbescheid soll hier automatisch hinterlegt werden. Vereine werden dann automatisch ins Transparenzregister aufgenommen und müssen nur die sich ergebenden Änderungen kommunizieren. Außerdem trägt der Bund die Registergebühren für befreite gemeinnützige Vereine.
Für die Zeit bis zur Umsetzung eines Zuwendungsempfängerregisters konnten folgende Erleichterungen erzielt werden:
- Es muss pro Verein noch eine einmalige Antragstellung auf Befreiung der Gebühren bis zum Jahr 2024 erfolgen, wobei es sich hier um eine vereinfachte Art der Antragsstellung handeln soll.
- Die Vereine werden vom Bundesanzeiger Verlag angeschrieben und um Bestätigung der Gemeinnützigkeit gebeten, eine Übersendung von Nachweisen entfällt.
Durch den verbandsübergreifenden Protest an dem großen Aufwand für die Gebührenbefreiung konnte somit eine bürokratiearme Lösung geschaffen werden: Eine formlose Versicherung ersetzt den bis dato notwendigen Nachweis der Gemeinnützigkeit durch den Freistellungsbescheid.