Transparenzregister

TRANSPARENZREGISTER

Vereine erhalten Post vom Bundesanzeiger Verlag

(18.02.2021)  Aus gegebenem Anlass informiert der NC u.a. über die Hintergründe zu den Gebührenbescheiden des Bundesanzeiger Verlags für die Führung im Transparenzregister, die aktuell an Vereine versendet werden, sowie über das Thema „Gebührenbefreiung“.

Bereits im Jahr 2019 erhielten viele Vereine vom Bundesanzeiger Verlag einen Gebührenbescheid für die Führung des Transparenzregisters über eine pauschale Jahresgebühr von 2,50 Euro (zzgl. MwSt.). Aufgrund der massiven Proteste des Deutschen Chorverbands (DCV) und anderer Verbände wurde im § 24 Abs. 1 Satz 2 Geldwäschegesetz eine Ausnahmeregelung geschaffen: Für gemeinnützige Einrichtungen ist seitdem auf Antrag gesetzlich eine Gebührenbefreiung vorgesehen.

Der NC hatte zusammen mit dem DCV hatte empfohlen, bis Ende 2020 einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. Viele Vereine sind dieser Empfehlung gefolgt und infolgedessen nicht von den aktuellen Gebührenbescheiden betroffen. Nur Chöre, die bis 31.12.2020 keinen Befreiungsantrag gestellt haben, erhalten für die Jahre 2017 bis 2020 einen Gebührenbescheid. Dieser Gebührenbescheid ist aus heutiger Sicht leider nicht anfechtbar. Wir empfehlen zur Vermeidung weiterer zukünftiger Kosten die Beantragung der Gebührenbefreiung.

Weitere Informationen sowie die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des linkDeutschen Chorverbands.