20.06.2020

CORONA-VERORDNUNG

Weitere Lockerungen für die Kultur beschlossen

Am 19.06.2020 wurde die erneute Aktualisierung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bekannt gegeben. Der Niedersächsische Chorverband hat sich in den letzten Wochen zusammen mit dem Landesmusikrat Niedersachsen sehr für die Musikschaffenden eingesetzt und begrüßt deshalb die neuesten Lockerungen im Kulturbereich, die ab 22. Juni 2020 in Kraft treten.

Danach können Chöre im Freien – also außerhalb von geschlossenen Räumen – wieder kräftig singen und proben. Bitte gewährleisten Sie jedoch unbedingt einen möglichst großen Abstand (mindestens 1,5 m) zwischen den einzelnen Singenden. In geschlossenen Räumen ist das gemeinsame Proben aufgrund der besonders ausgeprägten Aerosolentwicklung nur in Kleingruppen bis zu vier Personen möglich.

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