CoViD-19-Blog-Archiv
Auf dieser Seite halten wir zu dokumentarischen Zwecken ältere Beiträge des CoViD-19-Blogs vor. Bitte beachten Sie unbedingt, dass alle aufgeführten Beiträge ohne Ausnahme durch die zeitliche Entwicklung überholt sind und daraus keinerlei rechtliche Folgerungen abgeleitet werden können.
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30.11.2020 SINGEN TROTZ CORONA?Corona-Schutz-VO verschärft – Chöre dürfen sich nicht treffenAm 27. November hat die Niedersächsische Landesregierung die Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in einigen Punkten verschärft. Entgegen der im November gültigen Auslegung der Verordnung sind Chorproben nunmehr bis einschließlich 10. Januar 2021 nur in Form des Einzelunterrichts möglich, da lt. Aussage der Region Hannover hier die Regelungen des § 6 I Nds. Corona-Verordnung herangezogen werden, wonach sich nur Personen aus zwei Hausständen treffen dürfen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur im Rahmen der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung möglich. Konzertveranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Notwendige Sitzungen von Chorvorständen können nach § 9 Satz 2 unter Einhaltung der vorgenannten Regeln und Vorschriften weiterhin durchgeführt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an die |
02.11.2020 SINGEN TROTZ CORONACoViD-19 – zweite Welle – Chöre dürfen weiter probenAm 30. Oktober hat die Regierung des Landes Niedersachsen eine Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bekanntgegeben, die am 2. November in Kraft trat. Nach Rücksprache des Niedersächsischen Chorverband bei der Staatskanzlei können die Chöre der Region Hannover aufgrund der Änderung der Verordnung weiterhin ihre Proben abhalten – ohne Publikum und unter Einhaltung der bekannten AHA-Regeln. Das bedeutet, dass Konzertveranstaltungen untersagt sind.
Darüber weist der Niedersächsische Chorverband darauf hin, dass dabei unbedingt die Bestimmungen der Corona-Verordnung – insbesondere § 5 Satz 1 (hier die Nr. 4) – einzuhalten sind. Sitzungen und Workshops, bei denen nicht gesungen wird, können nach § 9 Satz 2 unter Einhaltung der vorgenannten Regeln und Vorschriften durchgeführt werden. Chöre in den anderen Landkreisen bzw. Städten wenden sich bitte unter Hinweis auf die Erlaubnis der Landesregierung an die in ihrem Bereich zuständige Behörde (Gesundheits- oder Ordnungsamt). |
01.09.2020 CORONA-VERORDNUNGChorproben auch in Räumen wieder möglichSeit der Aktualisierung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 13.07.2020 sind die Chorproben in geschlossenen Räumen wieder erlaubt. Voraussetzung dafür ist die Erstellung eines Hygienekonzepts, für das der Landesmusikrat Niedersachsen ein Muster bereitgestellt hat. Darüber hinaus können in der Landeshauptstadt Hannover seit dem 01.09.2020 auch wieder Proben in den Freitzeitheimen der Stadt abgehalten werden. Auch Schulchöre dürfen landesweit – unter Einhaltung eines von der zuständigen Gesundheitsbehörde anerkannten Hygienekonzepts – wieder singen. Bei der letzten Änderung der Corona-Verordnung des Landes am 26.08.2020 wurden die seit 13.07.2020 geltenden Bestimmungen zunächst bis Anfang Oktober 2020 verlängert. Allerdings sind dann für die Chöre in Niedersachsen angesichts der zurzeit bundesweit steigenden Infektionszahlen keine weiteren Lockerungen zu erwarten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an die |
24.06.2020 SINGEN TROTZ CORONASingen im FreienSeit vergangenem Montag ist für die Chöre gemäß der letzten Aktualisierung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus das uneingeschränkte Singen im Freien wieder möglich – solange die notwendigen Schutzmaßnahmen (u.a. Protokollierung der Teilnehmenden, Mindestabstand) eingehalten werden können. Die Stadt Hannover unterstützt die hannoverschen Chöre nun bei der Suche nach geeigneten Flächen. In Kooperation mit dem NC haben der Bereich Umwelt und Stadtgrün und das Kulturbüro insgesamt 25 Flächen in Parks ausgewiesen, die ab sofort offiziell von Chören genutzt werden können. Auch wenn dies sicherlich nicht die optimale Lösung darstellt – manche Chorleitungen lehnen das Proben im Freien wegen des Fehlens der „Akustik” grundsätzlich ab –, so konstatiert Keno Weber, Chorleiter des Hannoverschen Oratorienchores und kommissarischer Künstlerischer Leiter beim Niedersächsischen Chorverband: „Alles ist besser, als sich nicht zu treffen.” Wie inzwischen zu hören ist, wollen weitere niedersächsische Städte und Landkreise diesem Beispiel folgen und die ortsansässigen Chöre unterstützen. Interessierte Chöre (bis auf weiteres nur aus Hannover) wenden sich bitte telefonisch unter 0511 7100832 oder per E-Mail an die |
20.06.2020 CORONA-VERORDNUNGWeitere Lockerungen für die Kultur beschlossenAm 19.06.2020 wurde die erneute Aktualisierung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bekannt gegeben. Der Niedersächsische Chorverband hat sich in den letzten Wochen zusammen mit dem Landesmusikrat Niedersachsen sehr für die Musikschaffenden eingesetzt und begrüßt deshalb die neuesten Lockerungen im Kulturbereich, die ab 22. Juni 2020 in Kraft treten. Danach können Chöre im Freien – also außerhalb von geschlossenen Räumen – wieder kräftig singen und proben. Bitte gewährleisten Sie jedoch unbedingt einen möglichst großen Abstand (mindestens 1,5 m) zwischen den einzelnen Singenden. In geschlossenen Räumen ist das gemeinsame Proben aufgrund der besonders ausgeprägten Aerosolentwicklung nur in Kleingruppen bis zu vier Personen möglich. |
17.06.2020 WEITERBILDUNG IN CORONA-ZEITENKinderchorleitung – Phase 3 onlineDie Bayerische Musikakademie Marktoberdorf bietet seit vielen Jahren einen Lehrgang zur Kinderchorleitung in fünf Kursphasen an. Aufgrund der Einschränkungen durch die CoViD-19-Pandemie kann die anstehende Phase 3 im laufenden Lehrgang nicht vor Ort in der Akademie stattfinden. Das Dozententeam um Prof. Robert Göstl wird diese Phase aber in einem Online-Kurs anbieten – dies bietet den großen Vorteil, dass einzelne Einheiten zum Schnuppern über die Online-Plattform Zoom von auch externen Interessierten besucht werden können. Hier geht es zum |
03.06.2020 CORONA-VERORDNUNGNiedersachsen plant weitere Lockerungen zum 8. JuniDie Niedersächsische Landesregierung wird zum 8. Juni eine Reihe weiterer Lockerungen der Corona-Auflagen in Kraft setzen. So werden unter anderem Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 250 ausschließlich sitzenden Gästen unter Auflagen (vgl. hierzu § 1 Absatz 5c Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in der Fassung vom 08.05.2020, geändert am 05.06.2020) wieder erlaubt sein. Bei den Kulturverbänden stoßen die geplanten Lockerungen auf große Zustimmung. Für die Chöre bedeutet dies, dass sie ab 8. Juni bei den für sie zuständigen Gesundheitsämtern der Landkreise und Städte anfragen können, ob unter Berücksichtigung der geltenden Hygienemaßnahmen und Abstandsgebote Chorproben im Freien möglich sind. Ein vom Landesmusikrat Niedersachsen mit den Verbänden der Amateurmusik erarbeitetes Hygienekonzept wird zurzeit von den zuständigen Stellen geprüft. |
30.05.2020 CORONA-VERORDNUNGSo ist das Zusammensingen möglichIm Beitrag vom 23.05.2020 (Archiv) hatten wir auf Änderungen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus hingewiesen (siehe dort). Für die Chöre ist demnach (vgl. § 2h Satz 2) ein Kleingruppenunterricht mit max. vier Singenden (zzgl. nicht singende Chorleitung) möglich. Im Nachfolgenden nennen wir Ihnen Hygieneempfehlungen, deren Einhaltung Voraussetzung für einen Kleingruppenunterricht ist. |
29.05.2020 CORONA-HILFENUmfrage zur finanziellen Situation der VereineDas Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat auf den Offenen Brief (siehe Beitrag vom 25.05.2020) geantwortet und darum gebeten, die in dem Brief an den Minister geschilderten Gründe von Liquiditätsengpässen und Verbindlichkeiten zu konkretisieren. Bitte unterstützen Sie unbedingt das Anliegen des Landesmusikrats und der Verbände der Amateurmusik und nehmen Sie an dieser Umfrage bis zum 2. Juni 2020 teil.
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25.05.2020 CORONA-HILFENOffener Brief an das Ministerium für Wissenschaft und KulturDie niedersächischen Verbände der Amateurmusik haben sich heute zusammen mit ihrem Dachverband, dem Landesmusikrat Niedersachsen, in einem Offenen Brief an den Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler, gewandt und darin eindringlich darauf hingewiesen, dass die Vereine in der Amateurmusik weder wesentlich an den aktuellen landesweiten Lockerungen der Lebenseinschränkungen partizipieren konnten, noch dass zugesagte und dringend benötigte finanzielle Hilfen bislang auf den Weg gebracht worden sind. Die Vereine sind vom „Lockdown” besonders betroffen, da Konzerte frühestens im Herbst dieses Jahres wieder stattfinden können und auch ein „normaler” Probenbetrieb auf absehbare Zeit nicht möglich scheint. Nach Ansicht der Verbände und ihres Dachverbands droht die Amateurmusik in Niedersachsen einen irreparablen Schaden zu erleiden, sofern die Nöte und Ängste der Vereine seitens der Landesregierung weiterhin nicht ausreichend Berücksichtigung finden.
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23.05.2020 CORONA-VERORDNUNGDie Chöre müssen weiterhin wartenDie Niedersächsische Landesregierung hat am 22.05.2020 eine Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus veröffentlicht. Während in vielen Bereichen (u.a. Sporteinrichtungen, Schule, Zoos, Tourismus, Spielhallen und Spielbanken) die bisherigen Maßnahmen moderat gelockert wurden, können Chöre weiterhin nicht wie gewohnt proben. In der Verordnung heißt es dazu lediglich: „Für […] Chöre ist zudem nur ein […] Vokalunterricht im Einzelunterricht oder im Kleingruppenunterricht mit nicht mehr als vier Personen zulässig.” Eine Lösung für diese unbefriedigende Situation scheint derzeit noch nicht in Sicht, zumal durch die Absage sämtlicher Konzerte den Chören allmählich auch finanzielle Schäden entstehen, für die die Landesregierung bislang einen Kompensationsvorschlag schuldig geblieben ist. Die Änderung tritt am 25.05.2020 in Kraft. |
20.05.2020 CORONA-HILFENFinanzhilfen für kleinere Kultureinrichtungen und -vereineKleinere Kultureinrichtungen und -vereine können ab sofort Finanzhilfen beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) beantragen. Darüber hinaus fördert das MWK kleine Kultureinrichtungen mit einem Investitionsprogramm. |
19.05.2020 CORONA-FORSCHUNGEinschätzungen zum Singen in der GemeinschaftDie Bundesmusikvereinigung Chor und Orchester (BMCO) hat verschiedene Einschätzungen zum Infektionsrisiko beim Singen im Chor zusammengetragen. Herausgekommen ist dabei eine (noch) heterogene Übersicht, was aber nicht weiter verwunderlich ist, da der jeweilige Blickwinkel der befragten Einrichtungen z.T. sehr unterschiedlich ist. ![]() |
08.05.2020 · Quelle: swr.de CORONA-FORSCHUNGBundeswehr-Uni: Coronainfektion beim Chorsingen „äußerst unwahrscheinlich”Im März infizierten sich bei einer Probe des Berliner Domchors über 50 Mitglieder mit dem Corona-Virus. Experten empfahlen bisher, gemeinschaftliches Singen in Räumen zu vermeiden – auch in Gottesdiensten. Eine Untersuchung der Bundeswehr-Uni München in Neubiberg kommt nun aber zum Ergebnis, dass eine Coronainfektion beim Chorsingen „äußerst unwahrscheinlich“ sei. Die Münchner Bundeswehr-Universität hat das Corona-Infektionsrisiko beim gemeinsamen Singen untersucht. Anhand strömungsmechanischer Experimente kamen die Forscher zum Ergebnis: Es hält sich stark in Grenzen, wie die Uni am Donnerstag, 7. Mai, mitteilte. Bei den Experimenten mit professionellen Sängern habe sich eindeutig gezeigt, dass die Luft beim Singen nur im Bereich eines halben Meters vor dem Mund in Bewegung versetzt werde, unabhängig von Lautstärke und Tonhöhe. Eine Virusausbreitung über diese Distanz hinaus sei „äußerst unwahrscheinlich.“ ![]() |
06.05.2020 CORONA-FORSCHUNGRisikoeinschätzung einer Coronavirus-Infektion im Bereich ChormusikEine Studie von Prof. Dr. med. Dr. phil. Claudia Spahn und Prof. Dr. med. Bernhard Richter vom Freiburger Institut für Musikermedizin an der Hochschule für Musik Freiburg kommt zu dem Ergebnis, dass u.a. 2 Meter Abstand beim Singen sowie eine gute Belüftung des Probenraums das Infektionsrisiko auf ein Minimum reduzieren. Die wissenschaftliche Datenlage hinsichtlich der spezifischen Situationen in der Musikausübung ist im Themenfeld Corona-Virus-Infektion immer noch dünn. Seit der ersten Risikoeinschätzung vom 25.04.2020 wurden jedoch wissenschaftliche Untersuchungen initiiert. Darüber hinaus liegen inzwischen von verschiedenen Stellen Gefährdungsbeurteilungen für Sänger*innen vor, die in ihren Aussagen teilweise noch erheblich differieren. Ziel bleibt es, getroffene Einschätzungen anhand neuester wissenschaftlicher Ergebnisse zu korrigieren und entsprechend anzupassen und einen Austausch hierüber herbeizuführen. Bei einer ersten Messung u.a. bei Sänger*innen wurden sowohl qualitative Versuche zur Strömungsvisualisierung als auch quantitative Messungen der Luftgeschwindigkeiten in verschiedenen Abständen durchgeführt. Die Messergebnisse müssen noch im Detail ausgewertet werden, was einige Tage benötigt. Als erstes Zwischenfazit lässt sich jedoch festhalten, dass in 2 Metern Abstand von den Sänger*innen kein Unterschied zur normalen Luftströmung messbar war. |
18.04.2020 CORONA-HILFENDie Landesregierung muss den Kulturschaffenden helfendurch die seit Mitte März geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der CoViD-19-Pandemie haben inzwischen weite Bereiche der Gesellschaft finanzielle Einbußen bis hin zum existenzbedrohenden vollständigen Verlust aller Einnahmen erlitten. Durch die in der vergangenen Woche eingeräumten Lockerungen konnte u.a. der Handel vorsichtige Entwarnung signalisieren, allerdings sind unzählige Kulturschaffende weiterhin ihrer Lebensgrundlage beraubt. Zwar haben Bund und Länder für existenzbedrohte Einzelkünstlerinnen und -künstler Hilfspakete geschnürt, jedoch sind die Förderbedingungen letztlich wenig praxisnah ausgestaltet worden. Offener Brief an Ministerpräsident Stephan WeilSo haben sich Interessenvertretungen der niedersächsischen Musikkultur und -wirtschaft vor wenigen Tagen mit einem offenen Brief an Ministerpräsident Stephan Weil, die niedersächsische Landesregierung und den niedersächsischen Landtag gewandt, in dem sie darauf verweisen, dass das Ende März von der Landesregierung versprochene Hilfspaket für Künstlerinnen und Künstler in seiner jetzigen Ausgestaltung an der wirtschaftlichen Realität dieser Berufsgruppe vorbeigeht, wenn diese finanziellen Hilfen – wie zurzeit gängige Praxis – nur zur Kompensation laufender Betriebskosten genutzt werden dürfen. So sind nahezu alle freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Niedersachsen von Einkunftsausfällen von bis zu 75% des Jahreseinkommens betroffen.
Landesmusikrat Niedersachsen sorgt sich um die Zukunft seiner Verbände und deren VereineDer Landesmusikrat Niedersachsen hat sich ebenfalls mit einem Brief an Ministerpräsident Stephan Weil, an Landtagspräsidentin Gabriele Andretta sowie die Minister Reinhold Hilbers und Björn Thümler gewandt, in dem er daran erinnert, dass auch die instrumentale und vokale Amateurmusik in Niedersachsen von den notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der CoViD-19-Pandemie schwer betroffen ist. Proben und Konzerte können bis auf weiteres nicht stattfinden. Auch wenn ein Großteil der normalerweise durchgeführte Aktivitäten ehrenamtlich erfolgt, entstehen den Verbänden, Vereinen und Orchestern durchaus Kosten, die nicht durch fest eingeplante Einnahmen bestritten werden können.
Chorjugend des SCV denkt Lösungen für Kinder- und JugendchöreDie Chorjugend des Schwäbischen Chorverbandes (SCV) analysiert detailliert die Situation seiner Kinder- und Jugendchöre – das Ergebnis lässt sich ohne Einschränkungen auf alle Regionalchorverbände im Deutschen Chorverband übertragen. Die Analyse zeigt eindrücklich, wie auch das Vereinswesen und das sozio-kulturelle Ehrenamt durch die CoViD-19-Pandemie bedroht ist und dass unbürokratische Aktionen aller am ehrenamtlich ausgerichteten Kulturleben Beteiligten (Vereine, Öffentliche Einrichtungen bis hin zu den Landesregierungen) unabdingbar sind, um bislang bestehende Strukturen für die Zeit nach Corona zu erhalten. |
18.04.2020 NACH CORONACorona kann die Initiative „3. Oktober – Deutschland singt” nicht stoppen„Wir singen zur Not auch vom Balkon und aus dem Fenster oder als virtueller Chor”, so Bernd Oettinghaus, Projektleiter der Initiative |
18.04.2020 SINGEN TROTZ CORONAMitsingen statt ChorprobeUns allen fehlt die wöchentliche Chorprobe und die Begegnung mit unseren Mitsängerinnen uind -sängern. Doch wir müssen uns in Geduld fassen und abwarten, bis es wieder möglich sein wird, gemeinsam zu proben. Bis dahin gibt die Möglichkeit, an zahlreichen Online-Chorproben oder virtuellen Chören teilzunehmen. Eine Suchmaschinenabfrage im Internet fördert da viele Links ans Tageslicht. Eine weitere Möglichkeit, Chormusik mitzusingen, bieten unsere Freunde vom Leipziger Chorverband. Auf der Website Wir hoffen, das Angebot unserer Freunde vom Leipziger Chorverband bereitet Ihnen Freunde. Gerne dürfen Sie es an andere Interessierte weiterleiten. Bleiben Sie gesund! |