Finanzhilfen für kleinere Kultureinrichtungen und -vereine

20.05.2020

Kleinere Kultureinrichtungen und -vereine können ab sofort Finanzhilfen beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) beantragen. Darüber hinaus fördert das MWK kleine Kultureinrichtungen mit einem Investitionsprogramm.

 

1. Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine

Um den Bestand von Kultureinrichtungen in Niedersachsen zu sichern, gewährt das Land Niedersachsen als gemeinnützig anerkannten Kultureinrichtungen und Kulturvereinen, die durch Corona in Liquiditätsengpässe oder in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind, finanzielle Unterstützungsleistungen. Anträge können bis zum 15.07.2020, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel, gestellt werden – insofern gilt auch hier, möglichst bald die Hilfen zu beantragen!

linkHier finden Sie alle weiteren Informationen und den Förderantrag.

 

2. Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen

Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen, sodass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als fünf eigenproduzierte Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen.

Gefördert werden: bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität, Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs. Die Anträge sind bis zum 31.08.2020 direkt beim MWK im Rahmen des Online-Antragsverfahrens zu stellen.

linkHier die weiteren Informationen dazu.

 

Wir hoffen, dass Sie auf diesem Wege eventuelle Ausfälle ausgleichen und die Arbeit Ihrer Kultureinrichtung damit sichern können!

 

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